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   OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - I-3 Wx 93/16   

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https://dejure.org/2017,13101
OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - I-3 Wx 93/16 (https://dejure.org/2017,13101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2017 - I-3 Wx 93/16 (https://dejure.org/2017,13101)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2017 - I-3 Wx 93/16 (https://dejure.org/2017,13101)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der Zwischenverfügung; Verfahren des Grundbuchamts bei Unbegründetheit eines Berichtigungsantrags; Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer Rückübertragungsvormerkung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 18 Abs. 1, §§ 19, 22 Abs. 1 Satz 1, §§ 71 Abs. 1, 72, 73
    Bewilligung der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung nach Tod des Berechtigten außer bei ausdrücklich vereinbartem Ausschluss von dessen Übertragbarkeit/Vererblichkeit

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Rückauflassungsvormerkung - Löschung bei Tod des Vormerkungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der Zwischenverfügung; Verfahren des Grundbuchamts bei Unbegründetheit eines Berichtigungsantrags; Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer Rückübertragungsvormerkung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der Zwischenverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkungsberechtigter stirbt: Müssen Erben die Löschung bewilligen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 152
  • FamRZ 2017, 1430
  • BauR 2017, 1585
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Das Grundbuchamt hätte deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht erneut durch Zwischenverfügung entscheiden, jedenfalls aber diese nicht aufrechterhalten dürfen, sondern über den Löschungsantrag entscheiden müssen (vgl. Senat, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).

    Eine Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann, weil anderenfalls die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (Senat ZEV 2016, 707; BayObLGZ 1990, 6).

    Sie dürfte auch nicht den Interessen der Vertragsparteien entsprechen, weil der Schuldner auf diese Weise die Möglichkeit hätte, den Rückübertragungsanspruch zum Erlöschen zu bringen, indem er dessen Erfüllung bis zum Tod des Übergebers hinauszögerte (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1320; Senat ZEV 2016, 707; OLG München a.a.O.).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Da nur der Anspruch, nicht aber die Vormerkung befristet sei, bedürfe es mit Blick auf die BGH-Entscheidung zur "Wiederaufladbarkeit von Vormerkungen" (V ZR 432/98 DNotZ 2000, 639; auch RNotZ 2008, 213) einer Löschungsbewilligung.
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Die von der Berechtigten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft demgegenüber solche Rückübertragungsansprüche, die durch ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien auf die Lebenszeit des Gläubigers befristet bzw. bei denen die Übertragbarkeit/ Vererblichkeit ausdrücklich ausgeschlossen worden war (vgl. BGH FamRZ 2012, 1213; 2013, 1038).
  • BGH, 21.03.2013 - V ZB 74/12

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Sie hat ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21. März 2013 - V ZB 74/12) sei die zur Sicherung eines nicht übertragbaren und nicht vererblichen Anspruchs gestellte Auflassungsvormerkung zu löschen, wenn im Grundbuchamt der Tod des Gläubigers nachgewiesen sei.
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Sie dürfte auch nicht den Interessen der Vertragsparteien entsprechen, weil der Schuldner auf diese Weise die Möglichkeit hätte, den Rückübertragungsanspruch zum Erlöschen zu bringen, indem er dessen Erfüllung bis zum Tod des Übergebers hinauszögerte (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1320; Senat ZEV 2016, 707; OLG München a.a.O.).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    In einer solchen Situation kann die aus Sicht des Grundbuchamts fehlende Berichtigungsbewilligung nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden, sondern das Grundbuchamt hat den Berichtigungsantrag sofort zurückzuweisen (OLG München ZEV 2016, 708).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Das Grundbuchamt hätte deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht erneut durch Zwischenverfügung entscheiden, jedenfalls aber diese nicht aufrechterhalten dürfen, sondern über den Löschungsantrag entscheiden müssen (vgl. Senat, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
    Eine Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann, weil anderenfalls die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (Senat ZEV 2016, 707; BayObLGZ 1990, 6).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - 3 Wx 139/18

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erlöschens eines Vorkaufsrechts

    Wegen ihrer rangwahrenden Wirkung ist der Erlass einer Zwischenverfügung nur dann zulässig, wenn das Hindernis mit Rückwirkung behebbar ist; anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang (Senat, FGPrax 2017, 152; ZEV 2016, 707; BayObLGZ 1990, 6; Demharter, aaO., § 18, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine

    Der Erlass einer Zwischenverfügung sei hier zulässig gewesen, weil keine Berichtigungsbewilligung, sondern eine Löschungsbewilligung erforderlich sei (Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2017 - I-3 Wx 93/16 - juris Rn. 33).

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Grundbuchamts auch nicht aus dem zitierten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 9. März 2017 - I-3 Wx 93/16 - juris (vgl. Rn. 21 bis 23).

    Der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung nur dann, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann und wenn ausgeschlossen werden kann, dass der gesicherte Anspruch zu Lebzeiten des Berechtigten entstanden ist, aber nicht durchgesetzt wurde und auf die Erben des Berechtigten nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangen ist (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 1430 (1431); OLG München, a. a. O.; Demharter, a. a. O., Anhang zu § 44 Rn. 89).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - 3 Wx 60/17

    Zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Sie darf nur ergehen, wenn der Eintragung ein behebbares Eintragungshindernis entgegensteht und ist demgemäß nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann, denn andernfalls erhielte die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang (Senat, FGPrax 2017, 152; ZEV 2016, 707; BayObLGZ 1990, 6).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2019 - 3 Wx 55/18

    Berechtigtes Interesse an Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    c)Was das Recht II 5 anbelangt, genügt der Nachweis des Todes des Berechtigten als Nachweis für die Unrichtigkeit des Grundbucheintrags über eine Rückauflassungsvormerkung, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann; hingegen ist der Todesnachweis nicht genügend, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert (OLG München, Beschluss vom 25. April 2018 in Sachen 34 Wx 359/17 m. zahlr. Nachw. sowie in: ZEV 2016, 708 ff; Senat, FamRZ 2017, 1430 f).
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